So kann man in Fonds investieren

Wer Anteile an Fonds erwerben möchte, der hat grundsätzlich einige unterschiedliche Möglichkeiten. Die gängigste Variante des Fondskaufs ist der Erwerb von Anteilen direkt bei der Fondsgesellschaft. Hierzu wird zum Beispiel ein kostenloses Fondsdepot bei der Fondsgesellschaft eröffnet und die Anteile können hierüber gekauft werden. Ein Erwerb von Fondsanteilen ist aber auch mit jedem anderen Wertpapierdepot möglich. Ein Wertpapierdepot bei einer Bank kostet zwar meistens eine Gebühr, dafür kann man dann aber sämtliche Fonds, auch von unterschiedlichen Gesellschaften, in ein und demselben Depot einlagern.

Kauf über die Börse

Wer in Indexfonds anlegen möchte oder einen aktiv gemanagten Fonds kaufen will, der über die Börse gehandelt wird, kann die gewünschten Anteile direkt erwerben und wie beim Kauf von Aktien Limit- und Stopp Orders aufgeben. Der Handel über die Börse geht schneller und ist meistens sehr preiswert. Gegenüber dem Kauf aktiv gemanagter Fonds über die Kapitalanlagegesellschaft spart man beim Handel über die Börse den Ausgabeaufschlag ein. Die Transaktionskosten betragen oft nur einen Bruchteil des üblichen Ausgabeaufschlags.

Offene Fonds

Bei offenen Fonds handelt es sich um Fonds, die von Kapitalanlagegesellschaften angeboten und in Form von Sondervermögen geführt werden. Sie unterliegen einer strengen Regulierung durch die Bafin. Offene Fonds werden zum Beispiel als Aktien-, Renten, Immobilien, Dach- oder Geldmarktfonds aufgelegt und stehen jederzeit für Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse offen. Nur in Ausnahmefällen werden offene Fonds vorübergehend für Neuanalgen oder Verkäufe geschlossen. Dies kann zum Beispiel bei Immobilienfonds der Fall sein, wenn viele Anleger gleichzeitig ihr Kapital abziehen und es zu einem Liquiditätsengpass kommt. Offene Fonds streuen das Anlagekapital über verschiedene Werte und erreichen damit eine breitere Diversifikation als zum Beispiel geschlossene Fonds. Offene Fonds unterliegen der Abgeltungssteuerpflicht.

Geschlossene Fonds

Bei geschlossenen Fonds handelt es sich nicht um Sondervermögen, sondern um stille atypische Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft. Geschlossene Fonds stehen nur in der sogenannten Platzierungsphase für neue Anlagen zur Verfügung. Ist das vom Initiator angestrebte Volumen erreicht, wird der Fonds für Neuanalgen geschlossen. In der Regel haben geschlossene Fonds eine feste Laufzeit. Anleger können für gewöhnlich nicht während der Laufzeit aussteigen oder müssen bei einem vorzeitigen Ausstieg Nachteile in Kauf nehmen. Geschlossene Fonds werden oft zur Finanzierung einzelner Projekte aufgelegt (zum Beispiel zum Kauf und Betrieb eines Einkaufszentrums). Geschlossene Fonds sind oft mit hohen Mindestanlagesummen verbunden, die nicht selten mehr als 10.000 Euro betragen. Erträge aus geschlossenen Fonds sind grundsätzlich nicht abgeltungssteuerpflichtig.